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Pflegeleistungen im Überblick: Welche Unterstützung Ihnen bei jedem Pflegegrad zusteht

Sebastian Arlt • 4. September 2024

Pflegeleistungen im Überblick: Welche Unterstützung Ihnen bei jedem Pflegegrad zusteht

1. Einführung in die Pflegegrade und ihre Bedeutung

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen – sei es durch das eigene Alter, eine Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Fällen ist es wichtig, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Hier kommt das deutsche Pflegesystem mit seinen Pflegegraden ins Spiel. Aber was genau sind Pflegegrade, und welche Leistungen stehen Ihnen bei den unterschiedlichen Pflegegraden zu? In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen genau diese Fragen beantworten.

Der Artikel dient als umfassender Leitfaden, um Ihnen und Ihren Angehörigen einen klaren Überblick über die Leistungen und Unterstützungsangebote zu geben, die Ihnen je nach Pflegegrad zustehen. Dabei gehen wir Schritt für Schritt durch die verschiedenen Pflegegrade und erklären, welche spezifische Unterstützung und Geldleistung Sie in Anspruch nehmen können. Zusätzlich zeigen wir auf, wie der Pflegedienst Arlt Sie durch den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dabei unterstützt, Ihre Ansprüche zu erkennen und die passende Hilfe zu erhalten.

1.1 Überblick über die Pflegegrade und ihre Einordnung

Pflegegrade sind Kategorien, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person beschreiben. Diese reichen von Pflegegrad 1, der eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kennzeichnet, bis hin zu Pflegegrad 5, der eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung umfasst. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst, der den individuellen Pflegebedarf einer Person bewertet.

1.2 Was bedeutet der Pflegegrad für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen?

Der Pflegegrad ist maßgeblich dafür, welche Art und Umfang von Leistungen eine pflegebedürftige Person erhalten kann. Diese reichen von Geldleistungen für Angehörige über Sachleistungen bis hin zu umfangreichen Unterstützungsangeboten, die den Alltag der Betroffenen und ihrer Angehörigen erleichtern sollen. Jeder Pflegegrad bringt spezifische Ansprüche mit sich, die darauf abzielen, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu erhalten und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.




2. Unterstützung bei Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Obwohl der Unterstützungsbedarf im Vergleich zu höheren Pflegegraden noch relativ niedrig ist, stehen dennoch wichtige Leistungen zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten können.

2.1 Überblick der Leistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:



  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden, wie zum Beispiel für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Dabei gibt es für den Pflegegrad 1 eine besondere Regelung. Die 125 Euro des Entlastungsbetrags können auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst genutzt werden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich bei Pflegegrad 1 und ist eine besondere Ausnahme, die nur für diesen Pflegegrad gilt.


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  • Pflegehilfsmittel: Für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Pflegebetten steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.


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2.2 Geldleistungen für Angehörige bei Pflegegrad 1

Eine oft gestellte Frage ist, ob bei Pflegegrad 1 Geldleistungen für Angehörige gewährt werden. Im Gegensatz zu höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige keine direkte finanzielle Unterstützung erhalten. Dennoch gibt es die Möglichkeiten pflegende Angehörige durch den Einsatz des Entlastungsbetrags zu entlasten.

Es ist wichtig, die Leistungen des Pflegegrades 1 richtig zu nutzen, um die Pflegesituation so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Pflegedienst Arlt steht Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen und die bestmögliche Unterstützung erhalten.

3. Unterstützung bei Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Mit dem Pflegegrad 2 geht eine größere Einschränkung der Selbstständigkeit einher, was einen gesteigerten Unterstützungsbedarf mit sich bringt. Im Vergleich zu dem Pflegegrad 1 stehen hier erweiterte Leistungen zur Verfügung, die sowohl die pflegebedürftige Person als auch ihre Angehörigen erheblich entlasten können.

3.1 Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu?

Der Pflegegrad 2 bietet eine breite Palette an Leistungen, die flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Zu den wesentlichen Unterstützungsangeboten zählen:


  • Pflegegeld: Wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ein Pflegegeld von 316 Euro monatlich beziehen. Dieses Geld hilft, die finanzielle Belastung durch die Pflege zu mindern und ist ein Zeichen der Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.
  • Pflegesachleistungen: Wird die Pflege ganz oder teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 724 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt der Pflegedienst Aufgaben wie die Körperpflege, Ernährung oder Mobilitätshilfe.
  • Kombinationsleistungen: Für diejenigen, die die Pflege zwischen Angehörigen und einem Pflegedienst aufteilen, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Die Höhe der Kombinationsleistung hängt vom Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen ab.
  • Entlastungsbetrag: Zusätzlich steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für Dienstleistungen wie Betreuungs- oder Entlastungsangebote eingesetzt werden kann.
  • Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Dafür stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Leistung kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dafür stehen ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr genutzt werden.
  • Erweiterungsmöglichkeiten: Die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren. Nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, was die Summe für die Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Jahr erhöhen kann. Umgekehrt können bis zu 50 % der Kurzzeitpflege-Mittel für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit kann der Betrag für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr steigen.

3.2 Finanzielle Unterstützung für Angehörige bei Pflegegrad 2

Ein zentraler Punkt bei Pflegegrad 2 sind die Geldleistungen für Angehörige. Wie bereits erwähnt, erhalten pflegende Angehörige ein Pflegegeld von 316 Euro pro Monat, wenn sie die Pflege selbst übernehmen. Dieses Geld kann helfen, die durch die Pflege entstehenden Kosten zu decken und stellt eine finanzielle Unterstützung für die wertvolle Arbeit dar, die Angehörige leisten.

Neben den direkten finanziellen Hilfen gibt es auch umfangreiche Beratungsangebote, die Angehörige bei der Organisation und Durchführung der Pflege unterstützen. Diese Unterstützung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht wird und die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

4. Unterstützung bei Pflegegrad 3: Große Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit erfahren haben. In dieser Phase ist eine umfangreiche Betreuung notwendig, und entsprechend stehen den Betroffenen, sowie ihren Angehörigen, deutlich erweiterte Leistungen zur Verfügung, die sowohl finanziell als auch praktisch entlasten.

4.1 Leistungen bei Pflegegrad 3

Durch den Pflegegrad 3 erhöht sich der Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die intensive Pflege zu erleichtern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen:


  • Pflegegeld: Pflegebedürftige Personen, die hauptsächlich durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer betreut werden, erhalten ein Pflegegeld von 545 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung ist entscheidend für die häusliche Pflege und hilft dabei, die zusätzlichen Kosten, die durch die intensivere Betreuung entstehen, zu decken. Es ist eine Anerkennung der wertvollen Arbeit, die pflegende Angehörige leisten.
  • Pflegesachleistungen: Entscheidet man sich dafür, die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen, stehen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.363 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Sachleistungen decken eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, darunter die Grundpflege, medizinische Versorgung sowie Unterstützung im Haushalt. Diese Unterstützung ermöglicht es, professionelle Pflege in Anspruch zu nehmen, ohne die pflegenden Angehörigen zu stark zu belasten.
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Der Pflegegrad 3 bietet auch erweiterte finanzielle Mittel für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Sollte ein pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigen oder vorübergehend verhindert sein, können diese Leistungen genutzt werden, um eine vorübergehende Betreuung sicherzustellen. Bis zu 1.774 Euro pro Jahr stehen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung, während für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro pro Jahr genutzt werden können. Diese Optionen bieten eine wichtige Entlastung und Flexibilität in der Pflegeorganisation.
  • Entlastungsbetrag: Wie bei den anderen Pflegegraden steht auch bei Pflegegrad 3 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für Dienstleistungen verwendet werden, die den Alltag erleichtern, wie etwa Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.


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4.2 Unterschiede zu den niedrigeren Pflegegraden

Im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden bietet der Pflegegrad 3 deutlich umfangreichere Unterstützungsmöglichkeiten. Dies liegt vor allem daran, dass die Pflegebedürftigkeit in diesem Stadium erheblich zugenommen hat und somit eine intensivere Betreuung notwendig ist.

Ein wesentlicher Unterschied ist die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen. Während bei Pflegegrad 1 und 2 die Unterstützungsbeträge noch moderat sind, steigen sie bei Pflegegrad 3 erheblich an, um den gestiegenen Pflegeaufwand zu kompensieren. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 ausgeprägter, was insbesondere für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung darstellt.

4.3 Geldleistungen für Angehörige bei Pflegegrad 3

Pflegende Angehörige spielen bei Pflegegrad 3 eine zentrale Rolle. Die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld ist hier besonders wichtig. Das Pflegegeld von 545 Euro monatlich ermöglicht es den Angehörigen, die mit der Pflege verbundenen Kosten zumindest teilweise zu decken und ist eine wertvolle Anerkennung für ihre intensive Pflegearbeit. Darüber hinaus haben Angehörige die Möglichkeit, durch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person einzugehen.

5. Unterstützung bei Pflegegrad 4: Besonders schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 4 kennzeichnet eine Situation, in der die Selbstständigkeit einer Person stark eingeschränkt ist, sodass eine umfassende Pflege und Betreuung erforderlich wird. Mit diesem Pflegegrad kommen erhebliche Herausforderungen, aber auch umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten, die sowohl den Betroffenen als auch ihren pflegenden Angehörigen zugutekommen.

5.1 Leistungen und Hilfen bei Pflegegrad 4

Bei dem Pflegegrad 4 stehen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung, die darauf abzielen, die notwendige intensive Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten:


  • Pflegegeld: Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer übernommen, können Betroffene monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist besonders wichtig, da sie den pflegenden Angehörigen dabei hilft, die zusätzlichen Herausforderungen und Kosten, die durch die Pflege entstehen, zu bewältigen.
  • Pflegesachleistungen: Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können bis zu 1.693 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen genutzt werden. Diese Leistungen decken eine Vielzahl von Pflegeaufgaben ab, einschließlich der Grundpflege, medizinischen Versorgung und Hilfe im Haushalt. Dies entlastet die pflegenden Angehörigen erheblich und sichert gleichzeitig eine professionelle und umfassende Pflege der Betroffenen.
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Das neue Entlastungsbudget: In Situationen, in denen eine temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist oder die pflegenden Angehörigen eine Auszeit benötigen, konnten bisher finanzielle Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege separat genutzt werden. Ab 2024 wird jedoch das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege vereinfacht. Das Entlastungsbudget ermöglicht es, beide Pflegeleistungen über ein gemeinsames Budget zu finanzieren, anstatt wie bisher separate Budgets zu nutzen, die teilweise übertragen werden konnten. Während dieses Budget für die meisten Pflegebedürftigen erst am 01.07.2025 in Kraft tritt und dann 3.539 Euro umfasst, können junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre, mit Pflegegrad 4 oder 5, schon ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro zugreifen.


Mit der Einführung des Entlastungsbudgets werden zudem die Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege harmonisiert:


  • Die bislang erforderliche Voraussetzung einer mindestens sechsmonatigen vorherigen häuslichen Pflege für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt.
  • Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird, wie bei der Kurzzeitpflege, von sechs auf acht Wochen verlängert.
  • Außerdem wird das halbe Pflegegeld während der Verhinderungspflege nun bis zu acht Wochen weitergezahlt, statt wie bisher nur bis zu sechs Wochen.

  • Entlastungsbetrag:
    Wie in den anderen Pflegegraden, steht auch bei Pflegegrad 4 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann.

5.2 Finanzielle Unterstützung für Angehörige bei Pflegegrad 4

Für Angehörige, die sich um eine Person mit Pflegegrad 4 kümmern, ist das Pflegegeld von 728 Euro pro Monat eine wesentliche Hilfe. Diese finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, die Lasten der Pflege etwas abzumildern und honoriert den erheblichen Einsatz, den die Pflegearbeit erfordert. Zudem können pflegende Angehörige Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, um flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person einzugehen.

5.3 Herausforderungen in der Pflege und wie man ihnen begegnen kann

Die Pflege von Menschen mit Pflegegrad 4 ist oft mit erheblichen physischen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Der intensive Pflegebedarf kann für Angehörige eine große Belastung darstellen. Daher ist es wichtig, die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote umfassend zu nutzen, um die Pflege zu erleichtern.

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die dauerhafte Belastung durch die Pflege zu bewältigen. Die Möglichkeit, auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zurückzugreifen, kann hier eine wertvolle Entlastung bieten. Diese Leistungen ermöglichen es den pflegenden Angehörigen, eine Pause einzulegen, ohne die Pflegequalität zu beeinträchtigen.




6. Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI: Unterstützung durch den Pflegedienst Arlt

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes zu Hause gepflegt werden, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßig eine Beratung zur Pflege durchzuführen. Dieser Beratungseinsatz, den der Pflegedienst Arlt anbietet, dient der Sicherung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.


Hier erfahren Sie alles über den Beratungseinsatz  § 37.3 SGB XI!

6.1 Beratung nach Pflegegrad

  • Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung ist alle sechs Monate verpflichtend. Sie erhalten dabei wertvolle Tipps, wie Sie die Pflege zu Hause optimal gestalten können.
  • Pflegegrad 4 und 5: Hier muss die Beratung alle drei Monate stattfinden, um sicherzustellen, dass die intensive Pflege den Anforderungen gerecht wird.
  • Pflegegrad 1: Eine Beratung ist nicht verpflichtend, kann aber einmal jährlich freiwillig in Anspruch genommen werden.

6.2 Flexible Beratung: Vor Ort oder per Video

Der Pflegedienst Arlt bietet Ihnen die Möglichkeit, die Beratung vor Ort oder per Videokonferenz durchzuführen. Die Videoberatung ist bis Mitte 2024 bundesweit verfügbar und kann jeden zweiten Termin ersetzen, was Ihnen zusätzliche Flexibilität bietet.


Erfahren Sie jetzt alles über die Pflegeberatung per Video in unserem Blogartikel!

6.3 Kostenübernahme und Terminvereinbarung

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.


Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihren Beratungstermin!

7. FAQ's

7.1 Welche Geldleistungen stehen Angehörigen bei den verschiedenen Pflegegraden zu?

Angehörige, die sich um die Pflege eines Familienmitglieds kümmern, erhalten je nach Pflegegrad unterschiedliche Geldleistungen. Bei Pflegegrad 1 wird kein direktes Pflegegeld gezahlt, jedoch kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 stehen den Angehörigen Pflegegelder zur Verfügung: 316 Euro bei Pflegegrad 2, 545 Euro bei Pflegegrad 3, 728 Euro bei Pflegegrad 4 und 901 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge helfen den Angehörigen, die finanzielle Belastung durch die Pflege zu mindern.

7.2 Wie kann der Pflegedienst Arlt bei der Beantragung von Pflegeleistungen unterstützen?

Der Pflegedienst Arlt steht Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen mit umfassender Unterstützung zur Seite. Wir bieten Ihnen Beratung darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen, und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Anträge korrekt und vollständig auszufüllen. Während des gesamten Prozesses begleiten wir Sie, um sicherzustellen, dass Sie die besten Möglichkeiten für Ihre Pflegebedürfnisse nutzen. Darüber hinaus führen wir regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durch, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Leistungen optimal ausschöpfen.

7.3 Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege eines Angehörigen durch Familienmitglieder oder ehrenamtliche Helfer übernommen wird. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, die den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Pflegesachleistungen hingegen werden genutzt, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, wobei die Höhe der Sachleistungen vom Pflegegrad abhängt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, um die Pflege bestmöglich an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns!

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