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Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige einfach erklärt

Sebastian Arlt • 19. September 2024

Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige einfach erklärt:

1. Einleitung

Pflegende Angehörige stehen häufig vor der Herausforderung, die Pflege eines nahestehenden Menschen mit den Anforderungen des eigenen Alltags zu vereinbaren. Hier setzt der Entlastungsbetrag an – eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung, die Ihnen als pflegender Angehöriger helfen soll, den Pflegealltag zu meistern und gleichzeitig entlastende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Dienstleistungen können darüber finanziert werden, und wie profitieren Sie konkret davon?


In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen ausführlich, was der Entlastungsbetrag ist, wie er genutzt werden kann und welche Vorteile er mit sich bringt. Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben und Ihnen zu zeigen, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen können, um sowohl sich selbst als auch Ihre Pflegebedürftigen zu entlasten.



2. Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung bietet. Diese Hilfe ist insbesondere dazu gedacht, den Pflegealltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten, indem sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen können.


Der Entlastungsbetrag wurde im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes eingeführt und beträgt monatlich 125,- Euro. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und soll insbesondere zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Alltag dienen.


Die wichtigsten rechtlichen Aspekte umfassen:


  • Pflegebedürftigkeit: Der Entlastungsbetrag kann von Personen in Anspruch genommen werden, die einen anerkannten Pflegegrad haben, beginnend ab Pflegegrad 1.
  • Zweckbindung: Der Betrag ist zweckgebunden und darf nicht frei für andere Ausgaben verwendet werden. Er muss für bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden, die zur Entlastung beitragen.
  • Leistungen: Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ähnliche entlastende Maßnahmen genutzt werden.


Mit dem Entlastungsbetrag können Sie diese Leistungen finanzieren, ohne dass Sie oder Ihr Angehöriger in Vorleistung treten müssen. Der Betrag wird entweder direkt an den Dienstleister gezahlt oder von der Pflegekasse erstattet, wenn die Rechnung eingereicht wird.


3. Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgedeckt werden?

Der Entlastungsbetrag bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, vielfältige Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die den Pflegealltag erheblich erleichtern. Besonders der Pflegedienst Arlt spielt dabei eine zentrale Rolle, indem er sowohl hauswirtschaftliche als auch Betreuungsdienste für Pflegebedürftige bereitstellt.

3.1 Unterstützung im Alltag und hauswirtschaftliche Dienste

Ein wichtiger Bestandteil der Nutzung des Entlastungsbetrags sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Tätigkeiten nehmen oft viel Zeit in Anspruch und können durch den Pflegedienst Arlt übernommen werden. Zu den hauswirtschaftlichen Diensten, die Sie durch den Entlastungsbetrag finanzieren können, zählen:


  • Saugen
  • Wischen
  • Schränke abwischen
  • Geschirrspülen
  • Wäscheversorgung
  • Bügeln
  • Fensterputzen
  • Einkäufe erledigen
  • Betten machen
  • Haushaltsmüll entsorgen
  • Leichte Gartenarbeit


Diese Leistungen entlasten Sie und sorgen dafür, dass die Pflegebedürftigen in einem sauberen und gepflegten Umfeld leben können. 

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3.2 Betreuung und Begleitung

Neben den hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ist auch die Betreuung ein wesentlicher Bereich, den Sie über den Entlastungsbetrag finanzieren können. Der Pflegedienst Arlt bietet individuelle Betreuungsleistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Zu den Betreuungsangeboten zählen unter anderem:


  • Entlastung von pflegenden Angehörigen: Wir verstehen die Herausforderungen, denen pflegende Angehörige gegenüberstehen, und bieten Unterstützung, um sie zu entlasten und ihre eigene Lebensqualität zu verbessern.
  • Individuell angepasste Betreuung: Jeder Mensch ist einzigartig. Der Pflegedienst Arlt passt seine Betreuungsleistungen individuell an die Bedürfnisse und Vorlieben jedes Kunden an. Eine maßgeschneiderte Betreuungsstrategie sorgt dafür, dass persönliche Wünsche erfüllt werden.
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder vorübergehend nicht für ihre Liebsten da sein können, übernimmt der Pflegedienst Arlt die Betreuung und sorgt für eine kontinuierliche Versorgung.
  • Demenzbetreuung (Schaffung einer Tagesstruktur): Für Menschen mit Demenz ist eine strukturierte Tagesgestaltung besonders wichtig. Der Pflegedienst Arlt unterstützt dabei, eine sinnvolle und erfüllende Tagesstruktur zu entwickeln.
  • Begleitung zu Aktivitäten und Arztbesuchen: Die Betreuungskräfte des Pflegedienstes begleiten Pflegebedürftige bei Aktivitäten außerhalb des Hauses, sei es ein Spaziergang im Park, der Besuch eines kulturellen Events oder der Gang zum Arzt.
  • Übernahme oder Begleitung zu Einkäufen: Der Pflegedienst übernimmt entweder den Einkauf oder begleitet Pflegebedürftige, damit diese weiterhin möglichst selbstständig ihre Besorgungen erledigen können.
  • Unterhaltungen (Gesprächsführung, Gesellschaftsspiele): Neben der praktischen Betreuung legt der Pflegedienst Arlt Wert auf soziale Interaktion. Durch Gespräche, Gesellschaftsspiele oder andere Aktivitäten wird eine freundliche und angenehme Atmosphäre geschaffen.
  • Apothekengänge: Auch die Besorgung von Medikamenten und Produkten aus der Apotheke übernimmt der Pflegedienst, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.


Diese Betreuungsleistungen bieten nicht nur dem Pflegebedürftigen eine wertvolle Unterstützung, sondern entlasten auch die pflegenden Angehörigen, die sich dadurch auf ihre eigenen Bedürfnisse konzentrieren können.


Erhalten Sie weitere Informationen über unsere Betreuungsleistungen


4. Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige im Detail

Der Entlastungsbetrag stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar, die den Pflegealltag erheblich erleichtert. Damit Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen können, ist es wichtig, die Voraussetzungen und die Unterschiede je nach Pflegegrad zu verstehen.

4.1 Voraussetzungen für den Anspruch

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


  1. Anerkannter Pflegegrad: Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Eine offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stellt sicher, dass der Pflegebedürftige eine entsprechende Einschränkung in seiner Selbstständigkeit oder Mobilität hat.
  2. Pflege im häuslichen Umfeld: Der Entlastungsbetrag kann nur dann genutzt werden, wenn der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer betreuten Wohnsituation lebt. Personen, die sich in vollstationärer Pflege befinden, haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
  3. Zweckgebundene Verwendung: Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich für bestimmte, gesetzlich definierte Dienstleistungen vorgesehen, wie hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuungsleistungen oder die Begleitung im Alltag. Eine freie Nutzung für andere Zwecke ist nicht zulässig.

4.2 Unterschiede je nach Pflegegrad

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zugänglich, doch die Nutzungsmöglichkeiten variieren je nach Pflegegrad:


  • Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag umfassend nutzen, auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen. Dies bietet eine wichtige Unterstützung, insbesondere für Personen, die zwar noch relativ selbstständig sind, aber dennoch punktuell auf Hilfe angewiesen sind.
  • Pflegegrad 2 bis 5: In diesen Pflegegraden kann der Entlastungsbetrag nicht für körperbezogene Pflegeleistungen verwendet werden. Stattdessen ist er auf Dienstleistungen im Bereich der Haushaltsführung und der Betreuung beschränkt. Pflegebedürftige mit diesen Pflegegraden haben in der Regel bereits Zugang zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung, die körperbezogene Pflege abdecken.



5. Die Vorteile des Entlastungsbetrags für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen des Pflegealltags besser zu bewältigen. Er ermöglicht Ihnen, entlastende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne selbst finanzielle Belastungen zu tragen. Besonders hilfreich sind die Angebote in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung, die Ihnen Zeit und Energie sparen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Ihr Angehöriger gut versorgt ist.


Zu den größten Vorteilen zählen:


  • Entlastung im Alltag: Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags können Sie Aufgaben wie Einkaufen, Putzen oder Betreuungsaufgaben delegieren, was Ihnen mehr Freiraum für eigene Erholung oder andere Verpflichtungen verschafft.
  • Flexibilität: Der Betrag kann für eine Vielzahl von Dienstleistungen genutzt werden, die individuell an Ihre Bedürfnisse und die Ihres Angehörigen angepasst werden können.
  • Finanzielle Unterstützung: Der Entlastungsbetrag hilft Ihnen, entlastende Leistungen zu finanzieren, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie anfallen. Besonders bei längeren Pflegephasen sorgt dies für Entlastung und finanzielle Sicherheit.

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um sich selbst zu entlasten und die Pflege Ihres Angehörigen auf professionelle Weise zu unterstützen. So können Sie die eigene Lebensqualität verbessern, während Ihr Angehöriger bestmöglich betreut wird.



6. Pflegedienst Arlt und seine Rolle beim Entlastungsbetrag

Der Pflegedienst Arlt ist ein verlässlicher Partner, wenn es darum geht, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen bestmöglich zu unterstützen. Der Dienst bietet sowohl hauswirtschaftliche Leistungen als auch Betreuungsdienste an, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Ob es um das Putzen, Einkaufen oder um die Betreuung Ihres Angehörigen geht – der Pflegedienst Arlt steht Ihnen zur Seite, um den Pflegealltag zu erleichtern.


Zusätzlich bieten wir einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, den Sie online per Videokonferenz durchführen können. Diese Beratungen, die sogar auf Türkisch möglich sind, helfen Ihnen dabei, genau zu klären, wie Sie den Entlastungsbetrag am besten nutzen können.


Erfahren Sie mehr über die Online Pflegeberatung per Videokonferenz in unserem Blogartikel!


Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungen sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bieten auch wertvolle Informationen und Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Intervalle der Beratungen richten sich nach dem Pflegegrad:


  • Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: Beratung alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und Pflegerad 5: Beratung alle 3 Monate


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7. Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag zu beantragen, ist in der Regel ein unkomplizierter Prozess, der Ihnen dabei helfen kann, den Pflegealltag deutlich zu erleichtern. Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv genutzt und bei der Pflegekasse abgerechnet werden. In diesem Kapitel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte zur Beantragung und Nutzung des Entlastungsbetrags.


  1. Leistungen in Anspruch nehmen: Bevor Sie den Entlastungsbetrag geltend machen können, müssen Sie die entsprechenden Dienstleistungen, wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsangebote, über anerkannte Anbieter in Anspruch nehmen. Pflegedienste wie der Pflegedienst Arlt sind dafür zugelassen und helfen Ihnen bei der Durchführung der nötigen Maßnahmen.
  2. Abrechnung durch Abtretungserklärung: Wir übernehmen die Abrechnung direkt für Sie durch eine Abtretungserklärung, sodass der Entlastungsbetrag nicht separat bei der Pflegekasse beantragt werden muss, sondern lediglich genutzt werden kann.


8. FAQ’s

8.1 Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, unabhängig davon, ob sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden oder nicht. Bei Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag besonders nützlich, da Pflegebedürftige in diesem Grad oft bereits eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit haben. Sie können den Entlastungsbetrag beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben einsetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 auf Dienstleistungen beschränkt ist, die die Haushaltsführung und Betreuung betreffen, nicht aber für körperbezogene Pflege genutzt werden kann.

8.2 Welche hauswirtschaftlichen Leistungen können durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von haushaltsnahen Dienstleistungen verwendet werden, die den Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören das Saugen und Wischen der Wohnung, das Abwischen von Schränken, Geschirrspülen, die Wäschepflege sowie das Bügeln und Fensterputzen. Auch das Einkaufen von Lebensmitteln und das Entsorgen des Haushaltsmülls können durch den Entlastungsbetrag finanziert werden. Selbst leichte Gartenarbeiten, wie das Entfernen von Laub oder das Pflegen von Beeten, können übernommen werden. Diese Dienstleistungen tragen dazu bei, dass der Haushalt des Pflegebedürftigen in einem sauberen und ordentlichen Zustand bleibt und der Pflegealltag einfacher bewältigt werden kann.

8.3 Wie wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt und verwaltet?

Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt an die pflegenden Angehörigen oder Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern funktioniert auf Erstattungsbasis. Das bedeutet, dass Sie die in Anspruch genommenen Dienstleistungen zunächst selbst bezahlen und anschließend die Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags von 125,- Euro. Es ist wichtig, dass die Dienstleistungen durch anerkannte Anbieter, wie etwa Pflegedienste, erbracht werden. Diese stellen Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die Sie bei der Pflegekasse vorlegen können. Die Abrechnung sollte regelmäßig erfolgen, damit keine Ansprüche verloren gehen und der Entlastungsbetrag kontinuierlich genutzt werden kann.


Haben Sie weitere Fragen? - Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

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